top of page

UPDATE: EU-Reisebeschränkungen während MAI 2021

Aktualisiert: 3. Mai 2021

Heutzutage müssen Sie viele Regeln beachten, wenn Sie eine Reise planen. Während der globalen Pandemie haben alle Länder und Kontinente Regeln darüber eingeführt, wer einreisen darf und unter welchen Bedingungen.


Wenn Sie jedoch in die EU reisen wollen, fragen Sie sich vielleicht als erstes: Kann ich von meinem Land in ein Schengen/EU-Land reisen? Steht mein Land endlich auf der Liste der Länder, die nicht mehr von den EU-Reisebeschränkungen betroffen sind? Schauen wir uns das mal an.



Eine neue Verordnung über Reisebeschränkungen für die EU bis zum 31. Mai 2021


Im Staatsanzeiger (BOE) wurde die Verordnung INT/420/2021 vom 29. April veröffentlicht, die die Verordnung INT/657/2020 vom 17. Juli modifiziert, welche die Kriterien für die Anwendung einer vorübergehenden Beschränkung für nicht lebensnotwendige Reisen aus Drittländern in die Europäische Union und die assoziierten Schengen-Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit aufgrund der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise modifiziert. Die Verordnung gilt bis zum 31. Mai 2021, 24:00 Uhr, und führt einen Paragraphen ein, der die Kategorien von Personen, die von der allgemeinen Beschränkung ausgenommen sind, bei Personen beschränkt, die aus bestimmten Ländern kommen und bei der Ankunft in Spanien in Quarantäne müssen.


UPDATE bis 31.05.2021


Beschränkungen für nicht lebensnotwendige Reisen in die EU verlängert


Personen, die ungeachtet ihres Herkunftslandes einreisen dürfen


Die Einreise wird jeder Person, die Staatsangehöriger eines Drittlandes ist, aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit verweigert, es sei denn, sie gehört zu einer der folgenden Kategorien:

  • Regelmäßige Einwohner der Europäischen Union, der assoziierten Schengen-Staaten, Andorras, Monacos, des Vatikans oder San Marinos auf dem Weg in ihr Wohnland, mit dokumentiertem Nachweis.

  • Inhaber eines von einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Staat ausgestellten Visums für den längerfristigen Aufenthalt, die sich in dieses Land begeben.

  • Fachkräfte des Gesundheitswesens, einschließlich Gesundheitsforscher, und Fachkräfte der Altenpflege, die zur Arbeit gehen oder von der Arbeit zurückkehren.

  • Transportpersonal, Seeleute und Luftfahrtpersonal, das für die Durchführung von Lufttransportaktivitäten benötigt wird.

  • Personal von diplomatischen und konsularischen Vertretungen, internationalen Organisationen, Militär, Zivilschutz und humanitären Organisationen bei der Ausübung ihrer Aufgaben.

  • Studenten, die in den Mitgliedstaaten oder in den assoziierten Schengen-Staaten studieren und im Besitz der entsprechenden Erlaubnis oder des Visums und einer Krankenversicherung sind, vorausgesetzt, dass sie in das Land reisen, in dem sie studieren, und dass die Einreise während des akademischen Jahres oder in den 15 Tagen vor diesem stattfindet.

  • Hochqualifizierte Arbeitnehmer, deren Arbeit notwendig ist und nicht verschoben oder aus der Ferne ausgeführt werden kann, einschließlich Teilnehmer an hochrangigen Sportveranstaltungen, die in Spanien stattfinden. Diese Umstände müssen durch Belege nachgewiesen werden.

  • Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen und ordnungsgemäß akkreditiert sind.

  • Personen, die einen Nachweis über höhere Gewalt oder eine Notlage erbringen können oder deren Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.

  • Gebietsansässige der im Anhang aufgeführten Drittländer, sofern sie direkt aus einem dieser Länder kommen, ausschließlich durch andere in der Liste aufgeführte Länder gereist sind oder nur internationale Transits auf Flughäfen in nicht aufgeführten Ländern durchgeführt haben. Für Einwohner der Volksrepublik China, der Sonderverwaltungszone Hongkong und der Sonderverwaltungszone Macao ist die Gegenseitigkeit noch zu prüfen.

Was ist neu?


Quarantäne für Personen, die aus folgenden Ländern kommen (mit oder ohne Zwischenlandung):

  • Brasilien

  • Südafrika

  • Botsuana

  • Union der Komoren

  • Ghana

  • Kenia

  • Mosambik

  • Tansania

  • Sambia

  • Simbabwe

  • Peru

  • Kolumbien

  • Indien

Neuer Absatz hinzugefügt:


Für Personen, die mit Flügen von Flughäfen in Drittländern auf einem Flughafen im Königreich Spanien mit oder ohne Zwischenlandung ankommen und die während der Geltungsdauer dieser Verordnung durch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums einer Quarantäne unterworfen werden, gelten nur die Ausnahmen gemäß den Buchstaben d), e) und i) genannten Ausnahmen, außer für Personen mit Wohnsitz in Spanien oder Andorra oder spanische Staatsangehörige und deren Ehegatten oder Lebenspartner, mit denen sie eine in einem öffentlichen Register eingetragene eheähnliche Gemeinschaft führen, sowie deren unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, sofern sie mit ihnen oder zu ihnen reisen.


Mit Ausnahme von EU-Bürgern und spanischen Staatsbürgern und ihren Familienangehörigen gelten also für Personen, die aus einem der genannten Länder nach Spanien reisen wollen, von den Ausnahmen von den allgemeinen Reisebeschränkungen nur die Punkte 4., 5. und 9.


Die Liste der Länder, die von den Beschränkungen ausgenommen sind


Der Erlass enthält eine Liste von Drittstaaten (Nicht-EU- oder Schengen-Staaten), deren Einwohner von den Reisebeschränkungen in die Europäische Union ausgenommen sind, sowie eine Reihe spezifischer Personenkategorien, die ebenfalls von solchen Beschränkungen ausgenommen sind, unabhängig von ihrem Herkunftsort. Diese Empfehlung wurde mehrfach geändert, um die Liste der Drittländer an die epidemiologischen Gegebenheiten anzupassen.


In der aktuellen Fassung der Verordnung sind folgende Länder und Sonderverwaltungsregionen aufgeführt, deren Einwohner (nicht Staatsangehörige) von der vorübergehenden Beschränkung für nicht wesentliche Reisen über die Außengrenzen in die EU nicht betroffen sind:


1. Australien

2. Neuseeland

3. Ruanda

4. Singapur

5. Südkorea

6. Thailand

7. China

8. Hongkong SAR

9. Macau SAR


Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste auf Länder bezieht, für die keine Reisebeschränkungen gelten. Das bedeutet nicht, dass es keine Bedingungen wie Quarantäne oder verpflichtende Tests gibt.


Planen Sie eine Reise in diesen schwierigen Zeiten? Lassen Sie es uns wissen, und wir informieren Sie gerne über eventuelle Einschränkungen oder Anforderungen, auf die Sie stoßen könnten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


15 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page