Die Nicht-Lukrative-Aufenthaltsgenehmigung: Ihr Tor zum Leben in Spanien
In diesem Artikel möchte ich Ihnen mehr über die Nicht-Lukrative-Aufenthaltsgenehmigung für Spanien erzählen. Dies ist eine Genehmigung, die ich persönlich meinen Kunden von außerhalb der EU sehr empfehle und mit deren Beantragung bei Botschaften und Konsulaten auf der ganzen Welt ich viel Erfahrung habe.
Beachten Sie, dass diese Erlaubnis nur durch nicht-EU Bürger beantragt werden kann. EU Bürger, Leute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, sowie ihre direkten Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder) können diese Aufenthaltsgenehmigung im Regelfall nicht beantragen.

Wir alle hören von auffälligen Optionen wie dem Golden Visa oder der EU Blue Card, aber seien wir ehrlich, nicht viele Menschen können 500.000 Euro in eine Immobilie in Spanien investieren oder einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, ihre Arbeitserlaubnis zu beantragen und einen langwierigen Prozess zu durchlaufen.
Die Nicht-Lukrative-Aufenthaltsgenehmigung ist für diejenigen, die nach Spanien ziehen möchten und weder das Geld haben, um zu investieren und ein Golden Visa zu beantragen, noch den Arbeitgeber, um eine Arbeitserlaubnis für sie zu beantragen. Es kann für den Rentner sein, der das Leben in der Sonne genießen möchte, nachdem er aufgehört hat zu arbeiten, oder für diejenigen, die von einem passiven Einkommen leben, wie z. B. den Erträgen aus einer eigenen Mietimmobilie. Eine weitere Gruppe, die von dieser Erlaubnis profitieren kann, sind diejenigen, die irgendwann ein Geschäft in Spanien eröffnen möchten, sich aber ein Jahr Zeit nehmen können, um sich hier niederzulassen und einen vollständigen Geschäftsplan zu erstellen.
Kurz gesagt, diese Erlaubnis ist für Sie, wenn Sie nach Spanien ziehen wollen und Sie in Ihrem ersten Jahr hier nicht arbeiten müssen.
DIE DETAILS:
Die Nicht-Lukrative-Aufenthaltsgenehmigung erlaubt es Ihnen, sich ein Jahr lang in Spanien aufzuhalten, mit der Option, sie um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. In den meisten Fällen können Sie nach 10 Jahren die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Sie erhalten keine Arbeitserlaubnis, d.h. Sie können sich in Spanien nicht zur Sozialversicherung anmelden und müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sowie eine private Krankenversicherung mit voller Deckung abschließen.
Für diese Genehmigung müssen Sie die folgenden Beträge nachweisen:
Für Ihren monatlichen Unterhalt: 2.259,60€/Monat.
Für jedes begleitende Familienmitglied: 564,90 €/Monat.
Diese finanziellen Mittel müssen nicht unbedingt als monatliches Einkommen nachgewiesen werden. Es ist auch möglich, den vollen Jahresbetrag auf einem Bankkonto zu zeigen.
Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum werden zusammen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Wohnsitzlandes des Antragstellers eingereicht. Die Verwaltung hat 3 Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.
Sobald Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, holen Sie Ihr nationales Visum beim Konsulat/Botschaft ab und reisen nach Spanien ein. Nach der Einreise in Spanien melden Sie sich bei dem Rathaus der Gemeinde an, in der Sie zu wohnen beabsichtigen, und beantragen Ihre Aufenthaltskarte auf der Polizeistation.
Der Vorteil dieser Aufenthaltsgenehmigung ist, dass sie nach dem ersten Jahr geändert werden kann, so dass der Inhaber eine Arbeitserlaubnis beantragen kann, während er bereits in Spanien ist ohne in sein Herkunftsland zurückkehren zu müssen.