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Nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis

Mit der nicht lukrativen Aufenthaltserlaubnis können Sie nur in Spanien wohnen. Es ist nicht mit der Erlaubnis verbunden, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, für die eine Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung erforderlich wäre.

Daher ist diese Erlaubnis besonders interessant für Menschen, die nicht mehr arbeiten oder für diejenigen, die ihr Einkommen von außerhalb Spaniens beziehen.

 

Die allgemeinen Anforderungen für diese Genehmigung sind:

  1. Der Antragsteller ist weder ein EU-Bürger noch aus einem Land, auf das das EU-Regime anwendbar wäre.

  2. Er befindet ich nicht illegal in Spanien.

  3. Keine Vorstrafen in den Ländern in denen der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gelebt hat.

  4. Die Einreise nach Spanien ist nicht verboten und der Antragsteller gilt in keinem der Länder, mit denen Spanien einen Vertrag geschlossen hat als ausweisbar.

  5. Er befindet sich nicht innerhalb der Frist in der er nach Rückkehr in sein Herkunftsland nicht nach Spanien einreisen kann.

  6. Wirtschaftliche Mittel: für den Hauptantragsteller 2259,60 € / Monat, für jedes begleitende Familienmitglied 564,90 € / Monat

  7. Krankenversicherung

  8. Gesundheitszeugnis gemäß Internationaler Sanitärverordnung von 2005

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Konsulat und jede Botschaft die Möglichkeit hat, zusätzliche Dokumente und Nachweise anzufordern. Manche fordern einen Mietvertrag für eine Wohnung in Spanien, andere einen besonderen Nachweis der wirtschaftlichen Mittel. Im Rahmen unserer Dienstleistungen stellen wir Ihnen die spezifische Liste der Dokumente zur Verfügung, die das für Ihren Fall zuständige Konsulat fordert.

Paare am Strand

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Wir sind Experten für die Beantragung von nicht lukrativen Aufenthaltsgenehmigungen. Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gern!

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