
Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche
Die Aufenthaltsgenehmigung für die Jobsuche wurde 2018 eingeführt. Sobald sie ihr Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben, können Ausländer, die mindestens Stufe 6 gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmens erreicht haben, beantragen für maximal zwölf Monate in Spanien zu bleiben, um eine angemessene Beschäftigung in Bezug auf das Niveau des abgeschlossenen Studiums zu finden oder ein Geschäftsprojekt durchzuführen.
Diese Genehmigung ist nicht mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Sobald der Inhaber einen Arbeitgeber gefunden oder das Geschäftsprojekt gegründet hat, muss er die entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
EIGENSCHAFTEN
Die maximale und nicht erneuerbare Genehmigungs-dauer beträgt 12 Monate
Einreichung 60 Kalendertage vor dem Ablaufdatum und 90 Tage danach
Bewerbung kann online eingereicht werden
Eine rechtzeitige Beantragung impliziert die Verlängerung der Gültigkeit der vorherigen Genehmigung
Frist für die Antowort: 20 Arbeitstage, und das Schweigen der Verwaltung ist positiv
Für diese Genehmigung wird keine Aufenthaltskarte ausgestellt
