top of page

Golden Visa

Immobilieninvestition

Merkmale des Golden Visa

Das Golden Visa bietet eine Vielzahl von Rechten und Vorteilen:

Sie beginnen entweder mit einem einjährigen Visum oder direkt mit der zweijährigen Aufenthaltserlaubnis.

Der Inhaber erhält eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ganz Spanien.

Sie können in andere Schengen-Länder reisen.

Wenn Sie die Erfordernisse erfüllen, können Sie nach 5 Jahren eine permanente Aufenthaltserlaub-nis beantragen.

Sie müssen nicht mehr als einen Tag pro Jahr in Spanien verbringen.

Sie können den Antrag in Ihrem Heimatland oder während Sie bereits in Spanien sind stellen.

Die Verwaltung muss innerhalb von 10 (Visum) oder 20 (Aufenthaltserlaubnis) Arbeitstagen antworten.

VORAUSSETZUNGEN

Die Grundvoraussetzungen für die Beantragung des Golden Visa durch Immobilieninvestitionen sind:

Kauf einer Immobilie in Spanien für mindestens 500.000 €.

Investition realisiert

ohne Finanzierung.

Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt und nicht EU-Bürger

Ausreichende wirtschaftliche Mittel für das Leben in Spanien

Umfassende Krankenversi-

cherung in 

Spanien.

FAQs

Ich habe bereits vor einigen Jahren eine Immobilie gekauft. Kann ich trotzdem das Golden Visa beantragen?

Solange das Gesetz 14/2013 zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie in Kraft war und Sie die anderen Anforderungen erfüllen, können Sie das Golden Visa problemlos beantragen. Das Gesetz trat am 29. September 2013 in Kraft.

Kann ich verschiedene Immobilien zu geringeren Preisen erwerben und das Golden Visa beantragen?

Ja. Solange die Gesamtsumme Ihrer Investitionen dem Betrag von 500.000 € entspricht.

Kann ich zumindest einen Teil der 500.000 € mit einem Kredit finanzieren?

Nein. Der volle Betrag von 500.000 € muss in bar bezahlt werden, eine Finanzierung ist nicht zulässig. Wenn Sie eine Immobilie für 750.000 € kaufen würden, wäre es in Ordnung, 500.000 € direkt zu zahlen und die restlichen 250.000 € zu finanzieren.

Kann ich meine Familie mit einem Golden Visa mitnehmen?

Ja. Sie können für die folgenden Familienmitglieder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen: Ehepartner oder eingetragene Partner und alle Kinder unter 18 Jahren. Kinder ab 18 gelten, wenn diese finanziell abhängig sind und noch keine eigene Familie gegründet haben. Eltern, wenn die Abhängigkeit nachgewiesen werden kann.

Kann ich mit dem Golden Visa in andere EU-Länder reisen?

Ja. Mit dem Golden Visa können Sie für Zeiträume von 90 alle 180 Tage in Schengen-Länder reisen.

Wie viel Zeit muss ich in Spanien verbringen, um das Golden Visa aufrechtzuerhalten und zu erneuern?

Wenn Sie das Golden Visa nur beibehalten und erneuern möchten, müssen Sie Spanien nur einmal während der Laufzeit besuchen. Wenn Sie jedoch nach 5 Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen und den größten Teil jedes Jahres in Spanien verbringen.

Tee Set
Original%2520on%2520Transparent_edited_e

KONTAKTIEREN SIE UNS

+34 622 677 294

pina.espinoza@artemislaw-europe.com

  • LinkedIn
  • Facebook

Wir sind hier, um eventuelle Zweifel auszuräumen und Ihnen bei Ihrer Bewerbung zu helfen.

Kontaktieren Sie uns !

Danke!

bottom of page