
GOLDEN VISA FÜR HOCHQUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE
Mit dem sogenannten Golden Visa gemäß Gesetz 14/2013 können Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Sie von einem Unternehmen in Spanien als hochqualifizierte Fachkraft eingestellt werden.
Die Anforderungen sind:
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Die Position erfordert eine hochqualifizierte Fachkraft.
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Der Kandidat hat die entsprechenden Qualifikationen.
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Die Position kommt mit einem entsprechend hohen Gehalt.
Das Verfahren erfordert, dass der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis beantragt. Befindet sich der Kandidat noch in seinem Heimatland, beantragt er sodann das entsprechende Visum beim für seinen Fall zuständigen spanischen Konsulat, bevor er nach Spanien kommt. Befindet sich der Bewerber bereits in Spanien, beantragt der Arbeitgeber zudem direkt die Aufenthaltserlaubnis für den Bewerber.
Der Antrag auf Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kann online gestellt werden und muss innerhalb von 20 Arbeitstagen geklärt werden.

Wir sind hier, um Sie über Ihre Möglichkeiten zu informieren und können die Bewerbung online für Sie präsentieren.
Wenn Sie
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