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GOLDEN VISA

Die sogenannten Golden Visa sind privilegierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, mit denen sich Personen, die besondere Anforderungen erfüllen, für ein schnelleres und einfacheres Antragsverfahren entscheiden können.

Im September 2013 verabschiedete die spanische Regierung ein Gesetz, das Ausländer dazu ermutigt, zu in Spanien zu investieren, um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen: Das Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und zur Internationalisierung.

Mit dem Golden Visa kann ein Nicht-EU-Bürger eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn er:

  • 500.000 € in Immobilien in Spanien investiert,

  • 2 Mio. € in spanische Schulden investiert,

  • 1 Million € in spanische Unternehmen, Aktien investiert,

  • 1 Million € auf ein spanisches Bankkonto einzahlt,

  • von einem Unternehmen in Spanien als hochqualifizierter Fachkraft eingestellt wird, oder

  • ein Geschäftsprojekt plant, das als von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien angesehen wird.

Einige der wichtigsten Vorteile der Golden Visa sind, dass der Inhaber nicht eine gewisse Zeit in Spanien zu verbringen hat um die Aufenthaltsgenehmigung zu halten und die Beantragungsprozesse sind viel schneller als bei anderen Aufenthaltsgenehmigungen. Im Falle eines Golden Visa muss das Konsulat innerhalb von 10 Arbeitstagen entscheiden, und im Falle einer Beantragung in Spanien hat die Verwaltung 20 Arbeitstage Zeit, um einen Beschluss zu fassen. Darüber hinaus enthält jedes Golden Visa eine Arbeitserlaubnis für das ganz Spanienn

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