
GLOSSAR
-
Heiratsurkunde:
Registerauszug, der bescheinigt, dass die Eheschließung noch eingetragen ist und der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate/90 Tage ist. Bei der Bewerbung für den Ehepartner eines EU-Bürgers muss die Eheschließung in manchen Fällen zunächst im Herkunftsland des EU-Bürgers eingetragen werden.
Die Heiratsurkunde muss legalisiert und übersetzt werden.
-
Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug:
Bescheinigung für jedes Land, in dem der Bewerber in den letzten 5 Jahren gelebt hat. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate/90 Tage sein und darf keine Verurteilungen wegen in Spanien als solche anerkannter Straftaten oder Vergehen aufweisen.
Das polizeiliche Führungszeugnis muss beglaubigt und übersetzt werden.
-
Ärztliche Bescheinigung:
Von einem anerkannten und niedergelassenen Arzt zu unterzeichnende Bescheinigung mit folgendem Inhalt:
„Diese Bescheinigung bescheinigt, dass Herr/Frau .......................................... .................................................... ..........
frei von Drogenabhängigkeit, psychischen Erkrankungen ist und an keiner Krankheit leidet, die gemäß den Spezifikationen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte. Zu diesen ansteckenden Krankheiten gehören unter anderem Pocken, Kinderlähmung Polio-Wildvirus, die durch einen neuen Subtyp des Virus verursachte menschliche Influenza und das schwere akute respiratorische Syndrom (SARS), Cholera, Lungenpest, Gelbfieber, virale hämorrhagische Fieber (z. B.: Ebola, Lassa, Marburg), West-Nil-Virus und andere Krankheiten von besonderer nationaler oder regionaler Bedeutung (z. B.: Dengue-Fieber, Rift-Valley-Fieber und Meningokokken-Erkrankung)."
Je nach Land und Konsulat muss die Urkunde legalisiert und übersetzt werden. Ich stelle Kunden in der Regel eine mehrsprachige Version zur Verfügung, um Übersetzungskosten zu vermeiden.
-
Beeidigter Übersetzer / beeidigter Übersetzer
Jede Urkunde, die nicht im Original auf Spanisch ausgestellt ist, muss mit einer Übersetzung ins Spanische durch einen vereidigten / vereidigten Übersetzer vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass spanische Konsulate und andere Behörden im Allgemeinen, mit sehr wenigen Ausnahmen, nur Übersetzungen akzeptieren, die von einem Übersetzer angefertigt, unterschrieben und gestempelt wurden, der auf der AKTUALISIERTEN LISTE DER BEWILLIGTEN ÜBERSETZER - DOLMETSCHER, DIE VOM MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN UND ZUSAMMENARBEIT ERNANNT WERDEN, aufgeführt ist. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Sie finden es unter folgendem Link:
http://www.exteriores.gob.es/Portal/es/ServiciosAlCiudadano/Paginas/Traductoresas.aspx
-
Notar
Ein Notar ist eine Person, die befugt ist, bestimmte Rechtsformalitäten zu erfüllen, insbesondere Verträge, Urkunden und andere Dokumente zu erstellen oder zu beglaubigen. Eine zuvor von einem Notar unterzeichnete und beglaubigte Urkunde, beispielsweise eine Vollmacht, wird zu einer öffentlichen Urkunde. Es wurde notariell beglaubigt und ist nun fide digna und dient dem Nachweis seines Inhalts.
-
Legalisierung
Der Begriff „Legalisation“, wie er in Einwanderungsangelegenheiten verwendet wird, bezieht sich auf die Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde, um sie für die Verwendung in einem anderen Land als dem ihrer Ausstellung vorzubereiten.
Alle nicht aus der EU stammenden ausländischen öffentlichen Urkunden müssen zunächst vom spanischen Konsulat, das in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, zuständig ist, oder gegebenenfalls vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit legalisiert werden, außer in dem Fall, in dem das Dokument ausgestellt wurde von der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaates gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 mit einer Apostille versehen.
-
Apostille
Die Apostille ist ein Legalisationsverfahren. Es ist ein Dokument oder Stempel, der auf einem öffentlichen Dokument angebracht wird, um es für die Verwendung in einem anderen Land zu beglaubigen. Für Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, reicht es aus, die Dokumente mit der entsprechenden Apostille zu legalisieren.