EU-Bürger und Familienmitglieder
Für EU-Bürger und ihre Nicht-EU-Familienangehörigen gilt ein spezielles Regime, das sogenannte EU-Regime. Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist viel einfacher, da sie den Freizügigkeitsrechten innerhalb der EU unterliegen.
EU-Bürger und Familienmitglieder
EU-Bürger sind in einer privilegierten Position, da sie das Recht haben, sich frei durch EU-Länder und diejenigen, die den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet haben, zu bewegen und dort zu wohnen.
MITGLIEDSTAATEN DER EU UND LÄNDER, DIE TEIL DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT SIND
Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein *, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen *, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich ***, Tschechische Republik, Rumänien, Schweden, Schweiz **
* Länder, die Teil des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum sind
** Vertrag vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit
*** Gilt bis Ende 2020
Zusammenfassung
Um die entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten, muss sich jeder EU-Bürger als in Spanien ansässig registrieren lassen und das (1) EU-Zertifikat beantragen. Dann können ihre Nicht-EU-Familienmitglieder ihre (2) Aufenthaltskarte als Familienmitglied eines EU-Bürgers beantragen.
(1) EU-Registrierungszertifikat
Jeder EU-Bürger, der länger als 3 Monate in Spanien bleiben möchte, muss sich registrieren und das entsprechende Zertifikat erhalten, das seine NIE (Ausländeridentitätsnummer) enthält.
Um das EU-Zertifikat zu erhalten muss der EU-Bürger die ausreichende wirtschaftlicher Mittel und den erforderlichen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wir empfehlen auch die Registrierung beim Anwohnermeldeamt (" empadronamiento "), da viele Ausländerämter diese verlangen.
Der Prozess zur Erlangung des EU-Registrierungszertifikats ist normalerweise recht schnell und erfordert nur einen Termin, bei dem eine grüne Karte ausgestellt wird. Abhängig von der Region in Spanien, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, kann mehr als ein Termin erforderlich sein.
(2) Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
Nicht-EU-Bürger haben als Familienangehörige eines EU-Bürgers das gleiche Recht, in einem anderen EU-Land zu wohnen, sofern sie den EU-Bürger begleiten und die Anforderungen erfüllen. Dies gilt für Kinder, Ehepartner und auch Eltern von EU-Bürgern.
Der EU-Bürger muss nachweisen, dass er sich und alle begleitenden Familienmitglieder unterhalten kann. Darüber hinaus muss die ganze Familie durch eine umfassende Krankenversicherung abgesichert sein.
Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern ermöglicht dem Inhaber den Aufenthalt und die Arbeit in Spanien und wird zunächst für 5 Jahre ausgestellt. Nach diesen fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien ist es möglich, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Wirtschaftliche Mittel
Der EU-Bürger muss nachweisen, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt und sich selbst und alle begleitenden Familienmitglieder unterhalten kann. Darüber hinaus muss die ganze Familie durch eine umfassende Krankenversicherung abgesichert sein .
Zusätzlich muss der Antragsteller an einer Adresse in Spanien beim EU-Bürger registriert sein und das entsprechende Zertifikat (" empadronamiento ") vorlegen, und die familiäre Beziehung zu einem EU-Bürger muss nachgewiesen werden (in der Regel durch Eheurkunde, Zertifikat eines stabilen Paares / Zivilunion oder Geburtsurkunde).
Es ist sehr wichtig, einen aktuellen Auszug der Eheurkunde zu erhalten und diese legalisieren und übersetzen zu lassen, wenn sie nicht auf Spanisch ist und nicht in der EU ausgestellt wurde.
Prozess
Der Antrag kann online eingereicht werden und ein Beschluss sollte innerhalb von 3 Monaten ausgestellt werden. Sobald ein positiver Beschluss eingegangen ist, muss der Antragsteller einen Termin auf der Polizeistation vereinbaren, um seinen Aufenthaltserlaubnis in Form einer Karte zu beantragen.

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